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EU und Türkei

Die Türkei hat im Verzeichnis eigene Länder- und Klinikseiten, mit denselben Preisregeln wie Deutschland, Ungarn, Kroatien, Polen und Bulgarien. Dieser Text ist die Stelle für Kostenübernahme, Nachsorge und Ansprüche.

Türkei: außerhalb der EU. Kostenübernahme, Nachsorge und rechtliche Ansprüche vorab schriftlich klären.

Wo die Quellen eine planmäßige Erstattung beschreiben

Die Verbraucherzentrale schreibt, Versicherte in Deutschland hätten das Recht, sich im EU-Ausland, in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum zahnärztlich behandeln zu lassen und sich Kosten ganz oder teilweise erstatten zu lassen. Für Zahnersatz sei vor Beginn die Zustimmung der Krankenkasse nötig. Die Bundeszahnärztekammer beschreibt die Kostenübernahme der gesetzlichen Kassen für Behandlungen innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Für Behandlungen, die nicht im EU-Ausland stattfinden, schreibt sie: Gesetzlich sei die Kostenübernahme nur innerhalb der EU beziehungsweise des EWR vorgesehen; für Notbehandlungen in anderen Ländern sei eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll.

Daraus folgt für eine geplante Versorgung in der Türkei: Die hier zitierten Stellen beschreiben die planmäßige Erstattung für EU, EWR und, bei der Verbraucherzentrale, die Schweiz. Ob die eigene Kasse einen geplanten Zahnersatz in der Türkei bezuschusst, ist vor der Behandlung schriftlich mit dieser Kasse zu klären. Eine private Police folgt dem eigenen Tarif.

Was auch in der EU nicht automatisch gilt

Eine Behandlung in einem EU-Land ist nach den zitierten Stellen keine Zusage, dass die Kasse die Rechnung in voller Höhe übernimmt. Die Kammer begrenzt die Erstattung auf den Betrag einer entsprechenden Behandlung in Deutschland, nennt Abschläge und die Genehmigungspflicht für Zahnersatz. Zur Frage einer zweijährigen Garantie in allen EU-Staaten gibt sie keine abschließende Auskunft, weil die Rechtslage je Staat verschieden sei. Ansprüche aus einem Behandlungsfehler richteten sich nach dem Recht des Behandlungsortes und seien dort durchzusetzen. Das gilt als Beschreibung für Auslandbehandlungen allgemein, nicht als Sonderurteil über ein Land.

Deutsche Praxen seien zur Nachbesserung ausländischen Zahnersatzes nicht verpflichtet, außer im Notfall. Reise, Hotel, Verpflegung, Übersetzung, Komplikationen und weitere Termine sind zusätzliche Kosten, in der EU wie in der Türkei.

Was dieser Text nicht behauptet

Er behauptet nicht, in der Türkei gebe es keine Verbraucherrechte und keine vertragliche Gewährleistung. Beides richtet sich nach dem Vertrag und dem Recht am Behandlungsort. Er behauptet auch nicht, die EU sichere jede medizinische Behandlung ab. Die Klinikpreise der Türkei stehen unverändert auf der Länderseite Türkei, mit Quelle und Stand.

Quellen